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E-Rechnung

Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

Seit dem 1. April 2023 sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch zu übermitteln. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert auch für Rechnungen an das Amt Plau am See, die Stadt Plau am See sowie die Gemeinden Ganzlin und Barkhagen.

 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) enthält Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Eine einfache PDF-Datei, eine eingescannte Rechnung oder eine Bilddatei ist daher keine E-Rechnung.

 

Für die elektronische Rechnungsstellung an unsere Verwaltung ist das Format XRechnung (XML-Datei) zu verwenden. Die Übermittlung soll ausschließlich über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE erfolgen.

 

Wie kann ich eine E-Rechnung einreichen?

Die Rechnungsstellung erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE der Bundesdruckerei GmbH.

 

Zur Rechnungseingangsplattform OZG-RE

 

Nach einer einmaligen, kostenlosen Registrierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, eine XRechnung im XML-Format einzureichen:

 

  • Direkter Upload einer E-Rechnung

  • Erstellung einer E-Rechnung über ein Onlineformular (auch ohne eigene Rechnungssoftware)

  • Übermittlung per E-Mail über den eingerichteten Übertragungsweg

  • Übermittlung über die PEPPOL-Schnittstelle

     

Eine Anleitung zur Nutzung der Plattform finden Sie unter Informationen und Hilfestellungen zur OZG-RE.

 

Hinweis: Eine einfache PDF-Rechnung, die per E-Mail an die Verwaltung gesendet wird, erfüllt nicht die Anforderungen an eine elektronische Rechnung. Bitte nutzen Sie für die Rechnungsstellung die OZG-RE und das Format XRechnung (XML).

 

Welche Angaben muss eine E-Rechnung enthalten?

Neben den üblichen Rechnungsangaben sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:

 

  • Leitweg-ID des Rechnungsempfängers

  • Bankverbindung und Zahlungsbedingungen

  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

  • Lieferanten- und Bestellnummer, soweit vorhanden

     

Die Leitweg-ID ermöglicht die eindeutige Zuordnung Ihrer Rechnung zum jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.

 

Leitweg-IDs unserer Verwaltung

 

Rechnungsempfänger

Leitweg-ID

Amt Plau am See

13076963-K000-52

Stadt Plau am See

13076114-K000-71

Gemeinde Ganzlin

13076166-K000-96

Gemeinde Barkhagen

13076006-K000-34

 

Bitte verwenden Sie die für Ihren Auftrag zutreffende Leitweg-ID.

 

Können Anlagen beigefügt werden?

Rechnungsbegründende Unterlagen, beispielsweise Leistungsnachweise oder Lieferscheine, können der elektronischen Rechnung als Anlage beigefügt werden.

Hierfür sind unter anderem PDF-Dateien sowie gängige Bild- und Textformate zulässig. 

 

Bitte beachten Sie: Anlagen ersetzen nicht die eigentliche XRechnung im XML-Format. Sie müssen entsprechend den technischen Vorgaben der Rechnungseingangsplattform in die elektronische Rechnung eingebunden werden.

 

Weitere Informationen und Hilfe

Ausführliche Informationen und Anleitungen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

 

 

Rechtliche Grundlage:

E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)